Allgemeine Geschäftsbedingungen des Empfehlungsbonusprogramms

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Empfehlungsbonusprogramm von zeas.immo, einer Immobilienplattform im Besitz der Zeas Group Sàrl („zeas.immo“, „wir“, „unser“), die von dieser betrieben wird. Das Programm bietet Geldprämien für Personen, die Immobilien empfehlen, die erfolgreich gelistet und über unsere Agentur entweder verkauft oder vermietet werden.

Diese Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von zeas.immo und gelten speziell für dieses Programm.

1. Teilnahmeberechtigung

  1. Das Empfehlungsprogramm steht Personen ab 18 Jahren mit legalem Wohnsitz in Luxemburg oder einem EU-Mitgliedsstaat offen.
  2. Mitarbeiter, Auftragnehmer und unmittelbare Familienangehörige von Mitarbeitern der Zeas Group Sàrl sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  3. Der Empfehler muss genaue Angaben zur Immobilie und zum Eigentümer machen und der Eigentümer muss der Listung der Immobilie bei zeas.immo ausdrücklich zugestimmt haben.
  4. Der Empfehlungsgeber darf weder Eigentümer, Miteigentümer noch wirtschaftlicher Eigentümer der empfohlenen Immobilie sein. Selbstempfehlungen sind strengstens untersagt. Der Empfehlungsgeber muss eine dritte Person ohne Eigentumsrecht oder Rechtsanspruch an der empfohlenen Immobilie sein.

2. Überweisungsprozess

2.1 Um sich für einen Empfehlungsbonus zu qualifizieren:

  1. Die vermittelte Immobilie muss erfolgreich bei zeas.immo gelistet sein.
  2. Für den Verkauf: Die Immobilie muss über die Dienste von zeas.immo verkauft werden, wobei die Verkaufstransaktion vor einem Notar durchgeführt und ordnungsgemäß bei der zuständigen luxemburgischen Behörde registriert werden muss.
  3. Bei Vermietungen: Die Immobilie muss über die Dienste von zeas.immo angemietet werden, ein unterzeichneter und gültiger Mietvertrag vorliegen und gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde registriert sein.

2.2. Besteht die vermittelte Immobilie aus mehreren Elementen (zB Wohnung, Garage, Garten), die separat verkauft oder vermietet werden, gilt der Vermittlungsbonus nur einmal für das gesamte Immobilienpaket.

3. Immobilien im Rahmen bestehender Vertretungsverträge

Immobilien, die derzeit von anderen Immobilienagenturen vertreten werden, können unter den folgenden besonderen Bedingungen für Empfehlungsprämien in Frage kommen:

3.1 Nicht-exklusive Vertretung:

Für Immobilien im Rahmen nicht-exklusiver Vertretungsverträge mit anderen Agenturen sind Empfehlungen gültig, wenn:

– Der Immobilieneigentümer schließt einen Vertretungsvertrag mit zeas.immo ab

– Die Immobilie wird über die Dienste von zeas.immo erfolgreich verkauft oder vermietet

– Alle in Abschnitt 2 genannten Bedingungen sind erfüllt

3.2 Alleinvertretung:

Für Immobilien mit Exklusivvertretungsverträgen gelten Empfehlungen nur dann als gültig, wenn:

– Die Exklusivitätsfrist mit der aktuellen Agentur ist abgelaufen, ODER

– Der Eigentümer hat seinen Exklusivvertrag mit der aktuellen Agentur gemäß geltendem luxemburgischen Recht und den Vertragsbedingungen rechtsgültig gekündigt oder geändert.

– Der Immobilieneigentümer schließt anschließend einen Vertretungsvertrag mit zeas.immo ab

– Die Immobilie wird über die Dienste von zeas.immo erfolgreich verkauft oder vermietet

3.3 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften:

zeas.immo vermittelt keine Immobilien im Rahmen gültiger Exklusivvertretungsverträge. Empfehlende Stellen müssen sicherstellen, dass die Vermittlung solcher Immobilien den luxemburgischen Immobilienvorschriften entspricht und bestehende vertragliche Verpflichtungen nicht beeinträchtigt. zeas.immo behält sich das Recht vor, den Status eines Vertretungsvertrags vor Annahme einer Empfehlung zu überprüfen.

3.4 Dokumentationsanforderungen:

Bei Immobilien mit bestehender oder aktueller Vertretungshistorie können zur Überprüfung der Berechtigung zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, darunter ein Nachweis über die Kündigung oder das Ablaufen des Vertrags.

4. Auszahlung des Bonus

  1. Für den Vertrieb:
    1. Ein Empfehlungsbonus von 1.000 € wird erst ausgezahlt, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
    2. Die Transaktion wurde vor einem Notar durchgeführt und ordnungsgemäß bei den zuständigen Behörden registriert.
    3. zeas.immo hat die vollständige Zahlung seiner Provision aus dem Verkauf erhalten.
    4. Der Werber hat eine gültige Zahlungsaufforderung (Rechnung oder gleichwertig, je nach Steuer-/Unternehmerstatus) eingereicht.
    5. Die Zahlung muss innerhalb von 10 Tagen nach Erfüllung aller oben genannten Bedingungen erfolgen.

        2.Für Vermietungen:

    1. Ein Empfehlungsbonus in Höhe von 10% der ersten Monatsmiete (ohne Nebenkosten) wird nur ausgezahlt, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
    2. Ein Mietvertrag wurde zwischen Vermieter und Mieter abgeschlossen und ggf. behördlich angemeldet.
    3. zeas.immo hat die vollständige Zahlung seiner Provision aus der Vermietung erhalten.
    4. Der Empfehler hat eine gültige Zahlungsaufforderung (Rechnung oder Ähnliches) übermittelt.
    5. Die Zahlung muss innerhalb von 30 Tagen nach Erfüllung aller oben genannten Bedingungen erfolgen.

       3. Sämtliche Zahlungen erfolgen ausschließlich per Banküberweisung auf das vom Werber in seiner Zahlungsaufforderung angegebene Konto.

5. Steuerliche Pflichten

  1. Für die Erklärung und Zahlung aller gemäß den Steuergesetzen seines Wohnsitzlandes anfallenden Steuern, Sozialabgaben oder Gebühren ist ausschließlich der Werber verantwortlich.
  2. zeas.immo behält keine Steuern auf Empfehlungsboni ein und meldet diese nicht im Namen des Empfehlers.

6. Verbotenes Verhalten

Um Missbrauch oder betrügerische Aktivitäten zu verhindern, ist Folgendes strengstens verboten:

  1. Bereitstellung falscher, irreführender oder unvollständiger Informationen über Immobilien oder deren Eigentümer.
  2. Empfehlungen ohne ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers abgeben.
  3. Versuche, das Empfehlungsprogramm von zeas.immo zu manipulieren, zu stören oder anderweitig zu missbrauchen.
  4. Der Versuch, in bestehende, gültige Vertretungsverträge einzugreifen oder Vertragsbrüche zu fördern.
  5. Einreichen von Selbstempfehlungen oder Empfehlungen für Objekte, an denen der Empfehlungsgeber direkt oder indirekt ein Eigentumsinteresse besitzt.

Jeder Verstoß kann zum Ausschluss vom Programm und zum Verlust der Empfehlungsbonusrechte führen.

7. Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten, die für die Teilnahme an diesem Programm erhoben werden, werden gemäß der DSGVO und den geltenden luxemburgischen Datenschutzgesetzen verarbeitet, wie in unserer Datenschutzrichtlinie näher beschrieben.
  2. Mit der Teilnahme am Programm willigen die Empfehler ein, dass ihre Daten für Zwecke verwendet werden, die in direktem Zusammenhang mit der Verwaltung dieses Programms stehen.

8. Haftungsbeschränkung

  1. zeas.immo behält sich das Recht vor, Empfehlungen abzulehnen, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erfüllen.
  2. Durch die Teilnahme am Empfehlungsprogramm entsteht kein Arbeits-, Partnerschafts- oder Agenturverhältnis zwischen dem Empfehler und zeas.immo.
  3. Soweit gesetzlich zulässig, haftet zeas.immo nicht für direkte, indirekte, zufällige oder Folgeschäden, die aus der Teilnahme an diesem Programm entstehen.

9. Änderungen und Kündigung

zeas.immo behält sich das Recht vor, dieses Empfehlungsbonusprogramm jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern oder zu beenden. Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Website in Kraft. Die fortgesetzte Teilnahme gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.

10. Geltendes Recht und Gerichtsstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen luxemburgischem Recht. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Programm sind ausschließlich die Gerichte der Stadt Luxemburg zuständig.

11. Kontaktinformationen

Bei Fragen oder für weitere Informationen zu diesem Programm kontaktieren Sie uns bitte:

  1. E-Mail: hello@zeas.immo
  2. •Telefon: +352 691 624 645
  3. Alle Vermittlungsanfragen erhalten innerhalb von zwei Werktagen nach ihrer Einreichung eine erste Rückmeldung. Eine zweite Rückmeldung bzw. Vermittlungsbestätigung wird nach Abschluss eines Vertretungsvertrags mit dem Eigentümer der Immobilie erwartet.

Mit der Teilnahme an diesem Programm bestätigen die Empfehler ihre Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bedingungen von zeas.immo. Allgemeine Geschäftsbedingungen.