Machen Sie eine Empfehlung

1,000 € für einen Verkauf oder 10% der ersten Miete!

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Kontaktdaten der Empfehlung

Empfehlungsadresse

Zustimmung und Vereinbarung“

Häufig gestellte Fragen

1. Wer kann am Empfehlungsprogramm teilnehmen?

Teilnehmen können alle Personen ab 18 Jahren mit legalem Wohnsitz in Luxemburg oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat. Mitarbeiter, Auftragnehmer und unmittelbare Familienangehörige der Zeas Group Sàrl oder ihrer Tochtergesellschaften sind nicht teilnahmeberechtigt.

Damit eine Empfehlung gültig ist, muss die Immobilie:
       • Erfolgreich bei zeas.immo gelistet; und
       • Entweder verkauft (mit einem notariell beglaubigten und registrierten Verkauf) oder vermietet (mit einem unterzeichneten und gültigen Mietvertrag, der gegebenenfalls registriert ist).
Alle Empfehlungen müssen mit der ausdrücklichen Zustimmung des Eigentümers erfolgen.
•Bei Verkäufen: 1.000 € nach Abschluss des Verkaufs und Erhalt der Provision durch zeas.immo.
•Bei Vermietungen: 10% der ersten Monatsmiete (ohne Nebenkosten), nachdem die Provision von zeas.immo bezahlt wurde.
Alle Boni werden per Banküberweisung ausgezahlt, sobald der Werber eine gültige Zahlungsanforderung einreicht.
Ja, unter bestimmten Bedingungen:
•Wenn für die Immobilie ein nicht-exklusiver Vertrag besteht, ist die Empfehlung gültig, sobald der Eigentümer einen Vertretungsvertrag mit zeas.immo unterzeichnet und die Immobilie über unsere Dienste erfolgreich verkauft oder vermietet wird.
•Wenn für die Immobilie ein Exklusivvertrag besteht, wird die Empfehlung erst berücksichtigt, wenn dieser Vertrag abgelaufen ist oder gemäß luxemburgischem Recht rechtsgültig gekündigt wurde.
Empfehler müssen sicherstellen, dass ihre Empfehlungen bestehende Verträge und geltende Immobilienvorschriften einhalten.

Die Auszahlung erfolgt nach Erfüllung aller Programmbedingungen, einschließlich Abschluss der Transaktion, Zahlung der Provision von zeas.immo und Eingang einer gültigen Zahlungsaufforderung. zeas.immo bearbeitet Bonuszahlungen sowohl bei Verkäufen als auch bei Vermietungen innerhalb von 10 Tagen.

Ja. Die Empfehlungsgeber sind für die Erklärung und Zahlung aller Steuern und Sozialabgaben im Zusammenhang mit dem Empfehlungsbonus in ihrem Wohnsitzland verantwortlich. zeas.immo behält keine Steuern im Namen der Empfehlungsgeber ein und meldet sie auch nicht.

Eine Empfehlung gilt nicht als gültig, wenn:
•Der Eigentümer hat nicht ausdrücklich zugestimmt, von zeas.immo verwiesen oder kontaktiert zu werden.
• Für die Immobilie besteht derzeit ein Exklusivvertrag mit einer anderen Immobilienagentur.
•Die bereitgestellten Informationen über die Immobilie oder ihren Eigentümer sind falsch, unvollständig oder nicht überprüfbar.
•Die Überweisung verstößt gegen Gesetze, Vorschriften oder Verträge mit Dritten.
•Die Immobilie wird nicht endgültig über zeas.immo gelistet, verkauft oder vermietet.

Haftungsausschluss: zeas.immo behält sich das Recht vor, alle Empfehlungen zu überprüfen und diejenigen abzulehnen oder zu disqualifizieren, die die Programmanforderungen nicht erfüllen. Entscheidungen über die Eignung und Einhaltung der Programmanforderungen liegen ausschließlich bei zeas.immo und sind endgültig.

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