1,000 € für einen Verkauf oder 10% der ersten Miete!
Häufig gestellte Fragen
1. Wer kann am Empfehlungsprogramm teilnehmen?
Teilnehmen können alle Personen ab 18 Jahren mit legalem Wohnsitz in Luxemburg oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat. Mitarbeiter, Auftragnehmer und unmittelbare Familienangehörige der Zeas Group Sàrl oder ihrer Tochtergesellschaften sind nicht teilnahmeberechtigt.
2. Was muss ich tun, damit meine Empfehlung qualifiziert ist?
3. Wie viel kann ich mit einer erfolgreichen Empfehlung verdienen?
4. Kann ich eine Immobilie weiterempfehlen, die bereits bei einer anderen Agentur gelistet ist?
5. Wann erhalte ich meine Empfehlungszahlung?
Die Auszahlung erfolgt nach Erfüllung aller Programmbedingungen, einschließlich Abschluss der Transaktion, Zahlung der Provision von zeas.immo und Eingang einer gültigen Zahlungsaufforderung. zeas.immo bearbeitet Bonuszahlungen sowohl bei Verkäufen als auch bei Vermietungen innerhalb von 10 Tagen.
6. Muss ich meinen Empfehlungsbonus steuerlich geltend machen?
Ja. Die Empfehlungsgeber sind für die Erklärung und Zahlung aller Steuern und Sozialabgaben im Zusammenhang mit dem Empfehlungsbonus in ihrem Wohnsitzland verantwortlich. zeas.immo behält keine Steuern im Namen der Empfehlungsgeber ein und meldet sie auch nicht.
7. Was gilt nicht als gültige Empfehlung?
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