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Häufig gestellte Fragen
1. Wer kann am Empfehlungsprogramm teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren mit rechtmäßigem Wohnsitz in Luxemburg oder einem anderen EU-Mitgliedstaat. Mitarbeiter, Auftragnehmer und deren Angehörige der Zeas Group Sàrl-S oder ihrer verbundenen Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2. Was muss ich tun, damit meine Empfehlung qualifiziert ist?
Um Ihre Empfehlungsprämie zu erhalten, muss die Immobilie erfolgreich bei zeas.immo gelistet und entweder verkauft (mit notariell beglaubigtem und eingetragenem Kaufvertrag) oder vermietet (mit unterzeichnetem und eingetragenem Mietvertrag) sein. Alle Empfehlungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Eigentümers.
3. Wie viel kann ich mit einer erfolgreichen Empfehlung verdienen?
- Verkäufe und Einkäufe: Die Zahlung von 1.000 € erfolgt nach Abschluss der Transaktion und nachdem zeas.immo seine Provision erhalten hat.
- Vermietungen: 10% der ersten Monatsmiete (ohne Nebenkosten), zahlbar nach Eingang der Provision von zeas.immo.
Alle Empfehlungsprämien werden per Banküberweisung ausgezahlt, sobald Sie eine gültige Zahlungsanforderung eingereicht haben.
4. Kann ich eine Immobilie weiterempfehlen, die bereits bei einer anderen Agentur gelistet ist?
Ja, unter bestimmten Bedingungen. Bei einem nicht-exklusiven Vertrag ist Ihre Empfehlung gültig, sobald der Eigentümer einen Vertretungsvertrag mit zeas.immo unterzeichnet und die Immobilie erfolgreich über uns verkauft oder vermietet wurde. Besteht ein Exklusivvertrag, wird die Empfehlung erst berücksichtigt, nachdem dieser Vertrag abgelaufen oder nach luxemburgischem Recht rechtskräftig beendet wurde. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Empfehlung alle bestehenden Vereinbarungen berücksichtigt.
5. Wann erhalte ich meine Empfehlungszahlung?
Wir bearbeiten die Auszahlung von Empfehlungsboni innerhalb von 10 Werktagen, sobald alle Bedingungen erfüllt sind – abgeschlossene Transaktion, Erhalt der zeas.immo-Provision und Einreichung eines gültigen Zahlungsantrags durch Sie.
6. Muss ich meinen Empfehlungsbonus steuerlich geltend machen?
Ja. Sie sind selbst dafür verantwortlich, alle anfallenden Steuern und Sozialabgaben auf Ihren Empfehlungsbonus in Ihrem Wohnsitzland anzugeben und zu entrichten. zeas.immo behält keine Steuern für Sie ein und meldet diese auch nicht. Wenn Sie sich bezüglich Ihrer Pflichten unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, einen Steuerberater zu konsultieren. Steuerberater.
7. Was gilt nicht als gültige Empfehlung?
Eine Empfehlung wird disqualifiziert, wenn:
- Der Grundstückseigentümer hat keine ausdrückliche Einwilligung zur Kontaktaufnahme durch zeas.immo erteilt.
- Das Objekt unterliegt derzeit einem Exklusivvertrag mit einer anderen Agentur.
- Die bereitgestellten Informationen sind falsch, unvollständig oder nicht überprüfbar.
- Die Weiterleitung verstößt gegen geltendes Recht, Vorschriften oder Verträge mit Dritten.
- Die Immobilie wird letztendlich nicht über zeas.immo angeboten, verkauft oder vermietet.
- Sie sind Eigentümer, Miteigentümer oder haben ein finanzielles Interesse an der genannten Immobilie.
zeas.immo behält sich das Recht vor, alle Empfehlungen zu überprüfen und diejenigen auszuschließen, die die Programmbedingungen nicht erfüllen. Alle Entscheidungen über die Teilnahmeberechtigung sind endgültig.
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Ein Auftrag pro Dorf. Der Angebotspreis ist durch notarielle Transaktionsdaten belegt. Für den Start ist kein Exklusivitätsvertrag erforderlich.
Lesen Sie den Leitfaden des Verkäufers.Inklusive Sorgenfreiheit.
Geprüfte und verifizierte Mieter, eine sorgfältige Übergabedokumentation und fortlaufende Unterstützung – weniger unerwartete Überraschungen vom ersten Tag an.
Lesen Sie den Leitfaden für Vermieter.