1,000 € für einen Verkauf oder 10% der ersten Miete!

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Zustimmung und Vereinbarung“

Häufig gestellte Fragen

Teilnehmen kann jede Person ab 18 Jahren, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Luxemburg oder einem anderen EU-Mitgliedstaat hat.
Mitarbeiter, Auftragnehmer und unmittelbare Familienangehörige der Zeas Group Sàrl oder ihrer verbundenen Unternehmen sind nicht teilnahmeberechtigt.

Damit eine Empfehlung gültig ist, muss die Immobilie:
 
       • Erfolgreich bei zeas.immo gelistet; und
       • Entweder verkauft (mit einem notariell beglaubigten und registrierten Verkauf) oder vermietet (mit einem unterzeichneten und gültigen Mietvertrag, der gegebenenfalls registriert ist).
 
Alle Empfehlungen müssen mit der ausdrücklichen Zustimmung des Eigentümers erfolgen.
 
•Bei Verkäufen: 1.000 € nach Abschluss des Verkaufs und Erhalt der Provision durch zeas.immo.
•Bei Vermietungen: 10% der ersten Monatsmiete (ohne Nebenkosten), nachdem die Provision von zeas.immo bezahlt wurde.
•Für den Kauf: 1.000 € nach Abschluss des Verkaufs und Erhalt der Provision durch zeas.immo.
 
Alle Boni werden per Banküberweisung ausgezahlt, sobald der Werber eine gültige Zahlungsanforderung einreicht.
Ja, unter bestimmten Bedingungen:

a) Wenn die Immobilie unter einem nicht-exklusiven Vertrag steht, ist die Vermittlung gültig, sobald der Eigentümer einen Vertretungsvertrag mit zeas.immo unterzeichnet hat und 
Die Immobilie wird durch unsere Dienstleistungen erfolgreich verkauft oder vermietet.

b) Wenn für die Immobilie ein Exklusivvertrag besteht, wird die Empfehlung erst nach Ablauf dieses Vertrags berücksichtigt. 
oder gemäß luxemburgischem Recht rechtmäßig beendet wurde.

Empfehler müssen sicherstellen, dass ihre Empfehlungen bestehende Verträge und geltende Immobilienvorschriften einhalten.

Die Zahlung erfolgt nach Erfüllung aller Programmbedingungen, einschließlich des Abschlusses der Transaktion und der Zahlung der Provision von zeas.immo., 

und Eingang einer gültigen Zahlungsanforderung. zeas.immo bearbeitet Bonuszahlungen innerhalb von 10 Tagen sowohl für Verkäufe als auch für Vermietungen.

Ja. Werber sind verpflichtet, alle Steuern und Sozialabgaben im Zusammenhang mit dem Empfehlungsbonus in ihrem Wohnsitzland anzugeben und zu entrichten. 

zeas.immo behält keine Steuern im Namen der Empfehlungsgeber ein und meldet diese auch nicht.

Eine Empfehlung gilt nicht als gültig, wenn:
 
  1. Der Grundstückseigentümer hat keine ausdrückliche Zustimmung zur Weiterleitung oder Kontaktaufnahme durch zeas.immo erteilt.
  2. Das Objekt ist derzeit exklusiv an eine andere Immobilienagentur vergeben.
  3. Die Angaben über die Immobilie oder ihren Eigentümer sind falsch, unvollständig oder nicht überprüfbar.
  4. Die Weiterleitung verstößt gegen geltendes Recht, Vorschriften oder Verträge mit Dritten.
  5. Die Immobilie wird letztendlich nicht über zeas.immo angeboten, verkauft oder vermietet.
  6. Der Vermittler ist der Eigentümer, Miteigentümer, wirtschaftliche Eigentümer oder hat ein rechtliches oder finanzielles Interesse an der vermittelten Immobilie.
Haftungsausschluss: zeas.immo behält sich das Recht vor, alle Empfehlungen zu überprüfen und diejenigen abzulehnen oder zu disqualifizieren, die die Programmanforderungen nicht erfüllen. Entscheidungen über die Eignung und Einhaltung der Programmanforderungen liegen ausschließlich bei zeas.immo und sind endgültig.

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