Maklergebühren in Hesperange,
auf Ihr Ergebnis ausgerichtet.

Das gängige Luxemburger Modell sieht vor, dass der Verkäufer eine Provision zahlt – der Käufer zahlt dem Makler nichts, erhält aber auch keine Gegenleistung. Keine unabhängige Beratung, keine Unterstützung bei Verhandlungen, niemand, der sich wirklich für seine Interessen einsetzt.

Bei zeas.immo haben wir dieses Modell von Grund auf neu gestaltet. Für Käufer gilt eine transparente, zweiteilige Gebühr, die ausschließlich erfolgsabhängig ist. Verkäufer zahlen eine einzige Provision ohne versteckte Kosten. Vermieter erhalten gemäß luxemburgischem Recht seit August 2024 eine obligatorische 50/50-Aufteilung der Mieteinnahmen mit dem Mieter.

Alle Beträge auf dieser Seite verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (gemäß § 17%), sofern nicht anders angegeben. Nutzen Sie unseren Immobilienkostenrechner um Ihre gesamten Akquisitionskosten einschließlich Registrierungsgebühren, Notargebühren und unserer Vertretungsgebühr zu modellieren.


Für Käufer

Gebühren für die Käufervertretung —
Bezahlen Sie für Ergebnisse, nicht für Versprechungen.

Im üblichen Luxemburger Immobilienmarkt vertritt der Makler den Verkäufer. Der Käufer zahlt nichts – und erhält auch keine Gegenleistung. Unser Käufermandat ändert das: Wir vertreten ausschließlich Sie, mit einer Gebührenstruktur, die unsere Interessen direkt mit Ihren in Einklang bringt.

Unsere Käufervertretungsgebühr setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Die Bearbeitungsgebühr ist immer fällig; die Erfolgsgebühr wird nur dann fällig, wenn wir eine Preisminderung gegenüber dem Angebotspreis aushandeln.

Anstellungsgebühr
3.000 € zzgl. MwSt.
Fällig zu Beginn Ihres Mandats. Umfasst 12 Monate umfassende Käufervertretung – Marktanalyse, Immobiliensuche (auch außerhalb des regulären Marktes), unabhängige Bewertung, Unterstützung bei der Angebotsabgabe und administrative Begleitung bis zum Abschluss. Fällig unabhängig vom Ergebnis.
Aufführungsgebühr
30% Ersparnis exkl. MwSt.
Die Gebühr wird nur fällig, wenn wir erfolgreich eine Preisminderung aushandeln. Sie berechnet sich aus der Differenz zwischen Angebotspreis und vereinbartem Kaufpreis. Wird keine Preisminderung erzielt, fällt keine Erfolgsgebühr an.
Siehe ausgearbeitetes Beispiel – vollständige Käufervertretung
Beispiel – vollständige Käufervertretung
Angebotspreis €800,000
Ausgehandelter Preis €750,000
Einsparung erzielt €50,000
Anstellungsgebühr exkl. MwSt. €3,000
Aufführungshonorar – 30% von 50.000 € zzgl. MwSt. €15,000
Gesamtgebühren exkl. MwSt. €18,000
USt-IdNr. 17% €3,060
Gesamtgebühren inkl. MwSt. €21,060
Nettoersparnis nach Abzug aller Gebühren €28,940
Ermitteln Sie Ihre gesamten Anschaffungskosten – inklusive Registrierungsgebühren, Notargebühren und Vertretungsgebühren. Taschenrechner öffnen →

Für Verkäufer

Verkäufergebühren —
Ein Objekt, volle Konzentration, ein Auftrag.

Wenn wir einen Verkaufsauftrag erhalten, ist Ihre Immobilie die einzige ihrer Art in Ihrem Dorf, die wir aktiv vermarkten. Keine Konkurrenz um unsere Aufmerksamkeit, kein Druck, den Preis zu senken, um Ihr Objekt loszuwerden. Eine Gebühr, ein Fokus.

Verkäuferprovision
3% Verkaufspreis exkl. MwSt.
Eine einzige, transparente Provision wird nach Abschluss des Verkaufs fällig. Diese umfasst die Bewertung, die Koordination professioneller Fotos, gezieltes Multi-Channel-Marketing, die Käuferqualifizierung, die Besichtigungsorganisation, die Angebotsverhandlung sowie die vollständige administrative und rechtliche Begleitung bis hin zur notariellen Beurkundung. Keine Vorauszahlung. Keine versteckten Kosten.
Siehe Rechenbeispiel – Verkäuferprovision
Beispiel – Verkäuferprovision
Verkaufspreis €800,000
Kommission — 3% exkl. MwSt. €24,000
USt-IdNr. 17% €4,080
Gesamtprovision inkl. MwSt. €28,080

Für Vermieter

Mietgebühren —
Eine Monatsmiete, aufgeteilt wie gesetzlich vorgeschrieben.

Unsere Vermittlungsprovision beträgt eine Monatsmiete ohne Nebenkosten und ohne Mehrwertsteuer – gemäß der großherzoglichen Verordnung vom 20. Januar 1972. Seit dem 1. August 2024 muss diese Provision gemäß [Gesetz/Verordnung einfügen] zwischen Vermieter und Mieter zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. Gesetz Nr. 7642, mit dem die Loi modifiée du 21 septembre 2006 sur le bail à use d'habitation geändert wurde. Als Vermieter beträgt Ihr Anteil 50% einer Monatsmiete exkl. Nebenkosten. Gebühren, exkl. MwSt.

Die 50/50-Aufteilung ist für alle Standard-Wohnungsmietverträge obligatorisch. Jede Vertragsklausel, die einer Partei die volle Provision allein zuweist, ist ungültig. Die einzige Ausnahme betrifft Wohngemeinschaften, bei denen eine feste Provision von 1.500 € inkl. MwSt. gilt – 750 € inkl. MwSt. pro Partei.

Gesamtmietprovision
1 Monatsmiete exkl. MwSt.
Die Kosten werden gemäß dem seit dem 1. August 2024 geltenden Gesetz Nr. 7642 zu gleichen Teilen zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt.
Ihr Anteil als Vermieter
50% für 1 Monat exkl. MwSt.
Der Mieter zahlt seinen Anteil gemäß 50% direkt. Dieser wird nicht über die monatliche Miete eingezogen oder dieser hinzugerechnet.
Siehe Rechenbeispiel – Standard-Wohnungsvermietung
Beispiel – Standard-Wohnungsvermietung
Monatliche Miete exkl. Nebenkosten €2,000
Gesamtprovision (1 Monat exkl. MwSt.) €2,000
Anteil des Vermieters — 50% exkl. MwSt. €1,000
USt-IdNr. 17% €170
Gesamtbetrag für Vermieter inkl. MwSt. €1,170
Anteil des Mieters inkl. MwSt. €1,170

Gebührenübersicht

Wer zahlt was – auf einen Blick.

Alle Beträge verstehen sich exkl. MwSt. (gemäß § 17%), sofern nicht anders angegeben. Nutzen Sie unseren Immobilienkostenrechner um Ihre gesamten Anschaffungskosten einschließlich Registrierungs- und Notargebühren zu modellieren.

TransaktionKäuferVerkäuferMieterVermieter
Kauf – EngagementgebührFällig zu Beginn des Mandats, unabhängig vom Ergebnis€3,000
(3.510 € inkl. MwSt.)
Kauf – PerformancegebührFällig nur bei Erreichen der Sparquote30% Einsparungen
(×1,17 inkl. MwSt.)
Verkauf – ProvisionFällig bei Abschluss des Verkaufs3% Verkaufspreis
(×1,17 inkl. MwSt.)
Vermietung – MietprovisionGesamtbetrag = 1 Monatsmiete. Obligatorische 50/50-Aufteilung gemäß Gesetz Nr. 7642.50% von 1 Monat
(×1,17 inkl. MwSt.)
50% von 1 Monat
(×1,17 inkl. MwSt.)
Alle Gebühren unterliegen der luxemburgischen Mehrwertsteuer (17%). Die Mietkosten werden gemäß Gesetz Nr. 7642, gültig seit dem 1. August 2024, hälftig geteilt. Für Standard-Wohnraummietverträge gelten keine Ausnahmen. Die Käuferbetreuungsgebühr ist unabhängig vom Kaufabschluss fällig.

Unsere Dienstleistungen

Kaufen. Verkaufen. Mieten.

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